Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 21.12.2018
Impressum
ETIVERA Verpackungstechnik GmbH Innovationspark 3
AT-8321 St. Margarethen an der Raab Telefon: +43-3115-21999
Fax: +43-3115 21999-88
E-Mail: office@etivera.at
Infos, Datenauskünfte und Beschwerden unter: office@etivera.at
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Firmenbuchnummer: 234773f
Firmenbuchgericht: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz
Gerichtsstand: Bezirksgericht Weiz
Grundlegende Richtung der Website: Diese Website stellt Informationen zu Produkten und Leistungen unseres Unternehmens dar.
Unternehmensgegenstand: Verpackungstechnik
Mitgliedschaft bei Kammerorganisationen: Wirtschaftskammer Steiermark
Behörde: BH-Weiz
Gewerbe- oder berufsrechtliche Vorschriften: Österreichische Gewerbeordnung Freiwillige Verhaltensrichtlinien: www.guetezeichen.at https://www.guetezeichen.at/unternehmen/kriterien/
Medieninhaber: Etivera Verpackungstechnik GmbH, Innovationspark 3, 8321 St. Margarethen an der Raab
Geschäftsführer: Ing. Peter Kulmer
Adresse des Geschäftsführers: siehe obige Adresse
Zugang zu gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften: Etwaige spezielle berufsrechtliche Vorschriften finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes unter http://www.ris.bka.gv.at.
UID-Nummer: ATU 570 181 04
ARA Servicelizenznummer: 80502
Die ETIVERA Verpackungstechnik GmbH bzw. die Etivera Etikettenproduktion GmbH, im Folgenden ETIVERA, ist in der Erzeugung und im Vertrieb von Einweg - Verpackungsmaterialien jeglicher Art tätig.
1.)
Für sämtliche Verträge gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen bzw. Vertragsklauseln, die nicht ausdrücklich schriftlich zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart wurden, sind nicht verbindlich. Auch ein Abgehen vom Gebot der Schriftform bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.
2.)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten durch Auftragserteilung und/oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
3.)
Die Bestellung der Waren der ETIVERA erfolgt über eine schriftliche Angebotsannahme des Kunden. Angebote erhält der Kunde schriftlich, übermittelt durch Einsicht in den jeweils aktuellen Katalog, durch im Internet veröffentlichte Angebote oder durch einen Außendienstmitarbeiter der ETIVERA.
Schriftliche Aufträge können per Post, per Fax, per E-Mail, im von der ETIVERA betriebenen Onlineshop, in dem von der ETIVERA betrieben Verkaufslokal, auf Messen oder bei einem dafür ausgewiesenen Außendienstmitarbeiter vorgenommen werden.
Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestellbestätigung per E-Mail zu. Sie können durch Einloggen Ihre Bestellungen und Ihre persönlichen Daten jederzeit einsehen und verändern.
4.)
Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst, Dateninformationen und Beschwerdeerledigungen werden in deutscher und englischer Sprache angeboten.
5.)
Die Verrechnung erfolgt in der Währung Euro.
Die Preise gelten zum Zeitpunkt der Bestellung exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, zuzüglich aller mit dem Versand entstehenden Spesen. Diese sind vor Vertragsabschluss im Warenkorb und danach in einer an den Kunden übersendeten Vertragsbestätigung ersichtlich. Sollten in Zuge des Versandes Export- oder Importabgaben fällig werden, gehen auch diese zu Lasten des Bestellers (Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Zollamt).
6.)
Sämtliche Inlandsrechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Bekanntwerden von wirtschaftlichen Verschlechterungen der Kunden behält es sich die ETIVERA vor, einseitig spezielle Zahlungsmodalitäten festzulegen, sowie zusätzliche Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten.
Auslandsrechnungen sind im Voraus zu bezahlen, sofern nicht gesonderte Vereinbarungen vorliegen.
7.)
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der ETIVERA. Sie darf weder vom Vertragspartner verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Auch die Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn der Verkaufserlös zur Gänze direkt an die ETIVERA angewiesen wird oder die Kaufpreisforderung an die ETIVERA schriftlich zediert, von ETIVERA angenommen und diese Zession in die Büchern vermerkt wird. Für alle daraus resultierenden Nachteile der ETIVERA haftet der Vertragspartner/Kunde uneingeschränkt.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Zinsen, bei Unternehmerkunden gemäß § 352 UGB als vereinbart.
8.)
Widerrufsrecht
Verbraucher gem. KSchG haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt gemäß der gesetzlichen Regelung wie folgt:
- im Falle eines Dienstleistungsvertrags oder eines Vertrags über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, von Fernwärme oder von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
- im Falle eines Kaufvertrags vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware/n in Besitz genommen haben bzw. hat.
- im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
- im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
- im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ETIVERA Verpackungstechnik GmbH, Innovationspark 3, AT-8321 St. Margarethen an der Raab, Telefon: +43-3115-21999, Telefax: +43-3115 21999-88, E-Mail: office@etivera.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Im Falle von Kaufverträgen, in denen wir nicht angeboten haben, im Fall des Widerrufs die Waren selbst abzuholen, können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welcher der frühere Zeitpunkt ist.
Wenn Sie im Zusammenhang mit dem Vertrag Waren erhalten haben, haben Sie
die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen
ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten,
an ETIVERA zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn
Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen
die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn
dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften
und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen
zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen, entspricht.
Ist der Kunde Unternehmer, so ist ein Widerruf gänzlich ausgeschlossen.
Muster-Widerrufsformular(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
- An [Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Faxnummer des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die
- Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über- Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 FAGG sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,
- Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können,
- Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
- Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
- Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
- Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
- alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, die aber nicht früher als 30 Tage nach Vertragsabschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,
- Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
- Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen,
- Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist,
- die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Bestätigung nach § 7 Abs. 3 FAGG – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Lieferung begonnen hat,
- dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat. Erbringt der Unternehmer bei einem solchen Besuch weitere Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder liefert er Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, so steht dem Verbraucher hinsichtlich dieser zusätzlichen Dienstleistungen oder Waren das Rücktrittsrecht zu.
Ferner steht dem Verbraucher kein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, wenn das Produkt im Betrieb der Etivera Verpackungstechnik GmbH abgeholt wird, selbst dann nicht, wenn zuvor eine Online-Bestellung erfolgte, zumal dies nur eine Reservierung darstellt. Der Kaufvertrag wird erst im Betrieb abgeschlossen.
Dem Verbraucher steht schließlich kein Rücktrittsrecht bei Verträgen zu, die auf einer öffentlichen Versteigerung geschlossen werden.
9.)
Bei allen Anfertigungen hat die ETIVERA das Recht zur Mehr- oder Minderlieferung wie folgt:
Mengenabweichungen in Stück:
- bis 20.000 Stück: 30%
- von 21.000 bis 99.000 Stück: 20%
- ab 100.000 Stück: 10% Mengenabweichungen in Kilogramm:
- bis 500 kg: 30%
- von 501 bis 4.999 kg: 20%
- ab 5000 kg: 10%
10.)
Der Aufraggeber hat keinerlei Aufrechnungs- und Rückbehaltungsrecht. Sämtliche anfallenden Mahn- oder Inkassospesen trägt der Vertragspartner.
11.)
Für Verbrauchergeschäfte gilt:
Beim Versand der Ware geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einem von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten, abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine unsererseits vorgeschlagene Ausfallmöglichkeit zu nützten, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über.
Für beidseits unternehmenbezogene Geschäfte gilt:
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftragsgebers durch von ETIVERA dafür bestellte Fachunternehmen.
Der Verkäufer trägt das Risiko ab der Versendung bzw. Übergabe an das für die Versendung bestellte Fachunternehmen für sämtliche Gefahren, sowie den Untergang der Ware beim Transport. Diese Gefahrtragung des Bestellers gilt ab Übergabe an das Transportunternehmen.
Allgemein gilt:
Das Gewicht der Ladung ist auf dem Lieferschein angeführt, sodass der Übernehmer für die Einhaltung des Zuladegewichtes verantwortlich ist.
Vereinbarte Fristen gelten als Rahmenfristen und ab Werk. Für Verzögerungen, die nicht im Ermessen der ETIVERA liegen, wird nicht gehaftet. Bei unzumutbaren Lieferverzögerungen, die im Einflussbereich der ETIVERA liegen hat der Vertragspartner das Recht vom Vertrag schriftlich zurückzutreten. Daraus resultierende Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig. Grundsätzlich ist die Haftung für Schadenersatz auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.
12.)
Die ETIVERA haftet nur für Schäden die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Gegenüber Unternehmen haftet die ETIVERA nicht für Sachfolgeschäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstige davon abgeleitete Ansprüche. Diese Freizeichnung ist auf weitere Vertragspartner bei sonstige Haftung des Vertragspartners zu überbinden. Der Vertragspartner ist nicht zur Abtretung der ihm gegen die ETIVERA zustehenden Ansprüche berechtigt.
Grundsätzlich ist die Verschuldungshaftung mit dem Wert der gelieferten Ware der Höhe nach begrenzt.
Bei sämtlichen seitens der Firma ETIVERA gelieferten Waren handelt es sich um Verpackungen im weiteren Sinne. Wenn nichts anderes seitens der ETIVERA bestätigt wird, handelt es sich grundsätzlich um Einwegverpackungen und Einwegverschlüsse.
Bei sämtlichen Bestellungen hat der Kunde bekanntzugeben, zu welchem Zweck er die gelieferte Verpackung verwenden möchte, und ist insbesondere verpflichtet anzugeben, ob besondere Druckverhältnisse auf die Verpackung einwirken können.
CO²-hältige Flüssigkeiten dürfen nur in Flaschen gefüllt werden, bei welchen durch die ETIVERA bestätigt wird, dass diese Flaschen dafür geeignet sind.
Die Einhaltung der Migrationswerte in das Füllgut für die einzelnen unterschiedlichen Produkte muss vom Lebensmittelabfüller geprüft und sichergestellt werden, da nur er selbst die Zusammensetzung des Endprodukts, den Herstellungsprozess sowie die Lagerungs- und Verwendungsbedingungen bestimmt.
Die ETIVERA leistet darüber hinaus keinerlei Gewähr dafür, dass das gelieferte Verpackungsmaterial mit anderen Verpackungsmaterialien kombinierbar ist.
Insbesondere wird jeglicher Haftungsausschluss erklärt, wenn die gelieferte Verpackung seitens der ETIVERA von dritter Seite, in welcher Form auch immer, weiterverarbeitet bzw. bearbeitet wird.
Die ETIVERA übernimmt somit keine Verantwortung über das Füllgut bzw. die richtige Verschlussauswahl für die gelieferten Verpackungsbehältnisse.
Wenn nicht gesondert bestätigt, werden die Verpackungen, insbesondere Flaschen, nach den Bestimmungen der EU-Norm, nicht jedoch explizit nach den Bestimmungen der Ö-Norm bzw. sonstiger nationaler Normen, ausgeliefert.
13.)
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen (24 Monate ab Warenerhalt). Kommt ein Austausch oder eine Verbesserung nicht in Betracht (nicht möglich, zu hoher Aufwand, unzumutbar, Fristverzug) dann hat der Käufer Anspruch auf Preisminderung bzw., wenn der Mangel nicht geringfügig ist, Aufhebung des Vertrages (Wandlung). Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sowie sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden Dritter gegen den Kunden, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, ist ausgeschlossen.
Mängelrügen haben gemäß den dafür vorgesehenen Bestimmungen des UGB unverzüglich, spätestens jedoch binnen 3 Werktagen nach Zustellung der Lieferung schriftlich zu erfolgen. Bei einer erhobenen Mängelrüge ist der ETIVERA eine angemessene Frist, zumindest 4 Wochen zu gewähren um nach Ermessen der ETIVERA nachzubessern, einen Ersatz zu liefern oder eine Preisminderung zu gewähren. Diese Bestimmung trifft jedoch nicht auf jene Fälle zu, in denen der Vertragspartner Drucksorten oder Ähnliches bestellt und solche produziert wurden und der Vertragspartner bei Bestellung der Nachproduktion nicht angibt, dass Änderungen beim Text bzw. Layout gegeben sind. Der Vertragspartner ist in diesem Fall zum vollen Ersatz der dadurch entstandenen Kosten verpflichtet. Für Fehler in Druckvorlagen und Druckabzügen die vom Auftraggeber/Vertragspartner freigegeben wurden, haftet die ETIVERA nicht.
Bei Erstlieferungen erstattet die ETIVERA vor der Anfertigung auf Wunsch ein Muster, welches vom Vertragspartner freizugeben ist. Erfolgt die Freigabe nicht binnen längstens 2
Wochen gilt das Muster als genehmigt. Produktionen erfolgen ausschließlich aufgrund dieses Musters innerhalb der üblichen Toleranzen. Die ETIVERA haftet nicht für beigestellte Muster, Formen und Vorlagen.
14.)
Für die beigestellten Druckvorlagen, sowie für weitere Drucksujets, haftet der Vertragspartner, insbesondere dafür, dass diese nicht in Rechte Dritter eingreifen und hält bei einer Inanspruchnahme die ETIVERA in diesem Zusammenhang vollkommen schad- und klaglos. Für sämtliche Werke, die die ETIVERA herstellt, behält sich ETIVERA alle Immaterialrechte vor. Dem Auftraggeber wird ein widerrufliches und nicht exklusives Nutzungsrecht eingeräumt. Alle Rechte und insbesondere das Recht weiterer Verwendung, für Arbeiten und Veränderungen oder sonstigen Verwertung verbleibt bei ETIVERA.
15.)
Für den Bezug der auf Vorrat produzierte Verpackungen und Drucksorten (der Marken BIO AUSTRIA, DEMETER, GENUSS REGION ÖSTERREICH und GUTES VOM BAUERNHOF) halten ETIVERA und der KUNDE im Einvernehmen fest, dass der KUNDE derzeit ein Mitgliedsbetrieb der betroffenen Marke/n (BIO AUSTRIA, DEMETER, GENUSS REGION ÖSTERREICH und GUTES VOM BAUERNHOF) ist. Solange der KUNDE diese Eigenschaft aufweist, ist er berechtigt, von ETIVERA hergestellte/s und vertriebene/s Drucksorten und Verpackungsmaterial (der Marken BIO AUSTRIA-, DEMETER-, GENUSS REGION ÖSTERREICH- und GUTES VOM BAUERNHOF) zu nutzen. Diese Nutzungsbewilligung steht dem KUNDEN nur in seiner Eigenschaft als Mitgliedsbetrieb von BIO AUSTRIA, DEMETER, GENUSS REGION ÖSTERREICH und GUTES VOM BAUERNHOF zu, nicht aber für allfällige andere unternehmerische Tätigkeiten des KUNDEN.
Für den Fall, dass der KUNDE seine Eigenschaft als BIO AUSTRIA-, DEMETER-, GENUSS REGION ÖSTERREICH- und GUTES VOM BAUERNHOF-Mitgliedsbetrieb verliert, hat er hiervon Etivera Verpackungstechnik GmbH unverzüglich in Kenntnis zu setzen und jedenfalls schad- und klaglos zu halten.
16.)
Erfüllungsort für alle Leistungen ist 8321 St. Margarethen/Raab.
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist ausschließlich das am Sitz der ETIVERA sachlich und örtlich zuständige Gericht berufen. Es gelangt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
Ist der Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne des KSchG und hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen Ihn nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt; dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten die bereits entstanden sind.
17.)
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt.
18.)
Wir verpflichten uns, in Streitfällen am Schlichtungsverfahren des Internet Ombudsmann teilzunehmen:
Nähere Informationen zu den Verfahrensarten unter www.ombudsmann.at. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit unserem Unternehmen kann auch die OS-Plattform genutzt werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse: office@etivera.at
19.)
Deutsches Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 1.1.2019
ETIVERA darf Ihnen die Lizenzierung Ihrer Verpackungen nicht abnehmen. Der deutsche Gesetzgeber hat eindeutig den „Erstinverkehrbringer“ (derjenige, der mit Ware befüllte Verpackungen an den Endverbraucher sendet) zur Lizenzierung verpflichtet. Daher darf ETIVERA für Ihre Verkaufsverpackungen nicht Lizenznehmer werden.